WIRD ZUR ZEIT ÜBERARBEITET - DIE NEUEN INHALTE SIND NOCH NICHT INTEGRIERT!
Was fordert der G-BA - Wie können diese Anforderungen mit z-pms ZÄKWL erfüllt werden ?
- Eine Gegenüberstellung
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses |
Durch z-pms ZÄKWL erfüllt |
§ 1 Definitionen und Ziele |
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Kontinuierliche und systematische Durchführung von Maßnahmen, mit denen eine anhaltende Qualitätsförderung und -verbesserung erreicht werden soll.
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Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse werden regelmäßig überprüft, dokumentiert und gegebenenfalls verändert. |
o Nachweis des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses im Rahmen der regelmäßigen Reflexion über den jeweiligen Erreichungsgrad verschiedener Ziele |
Die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung und der Praxisorganisation. |
o Jährliche Definition konkreter operativer Einzel-Qualitätsziele mit Qualitätsindikatoren und o jährlicher Rückschau mit Beurteilung der Zielerreichung, der Wirksamkeit des QM-Systems und o ggf. nötiger Änderungsmaßnahmen mit schriftlicher Darlegung. |
Qualitätsmanagement soll die Arbeitszufriedenheit der Praxisleitung und -mit-arbeiter erhöhen. |
Bei der Entwicklung der Prozesse und der Beschreibung der Ziele und der Anwendung der Instrumente und Methoden soll gerade durch die systematische, teamorientierte Vorgehensweise die Mitwirkung aller MitarbeiterInnen gefördert werden. |
Qualitätsmanagement ist Aufgabe aller Praxismitarbeiter und ist von der Praxisleitung in eine an konkreten Zielen ausgerichtete Praxispolitik und -kultur einzubetten. |
Hervorhebung des Teamgedankens durch gemeinsames Erarbeiten der Praxisprozesse und Arbeitsanweisungen unter Beachtung der Gesamtverantwortung bei der Praxisleitung |
Insbesondere soll die Ausrichtung der Praxisabläufe an gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen unterstützt werden. |
Als Grundlage für die praxisinterne Festlegung von Arbeitsabläufen dienen die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und werden z. B. als mitgeltende Dokumente bei den Arbeitsanweisungen verpflichtend eingeführt. |
Qualitätsmanagement muss für Praxisleitung und Praxismitarbeiter sowie für die Patienten nützlich, hilfreich und unbürokratisch sein. |
Durch die aktive Mitwirkung der MitarbeiterInnen bei der Entwicklung der praxisinternen Arbeitsanweisungen und damit Berücksichtigung der verschiedenen Aspekte ist eine höhere Zufriedenheit zu erwarten. |
Zusätzlich soll Qualitätsmanagement dazu beitragen, die Zufriedenheit der am Prozess Beteiligten, insbesondere der Patienten, zu erhöhen. |
Die Miteinbindung der Patienteninteressen kann z. B. durch Patientenbefragungen realisiert werden. |
§ 2 Methodik |
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Die Ziele des Qualitätsmanagements werden erreicht, indem der Ist-Zustand analysiert wird, gegebenenfalls Änderungsmaßnahmen geplant, implementiert und in geeigneten Zeitabständen überprüft werden.
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Anwendung des PDCA-Ablaufes und Nachweis des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses im Rahmen der regelmäßigen Reflexion über den jeweiligen Erreichungsgrad verschiedener Ziele mit jährlicher Definition konkreter operativer Einzel-Qualitätsziele mit Qualitätsindikatoren und jährlicher Rückschau mit Beurteilung der Zielerreichung, der Wirksamkeit des QM-Systems und ggf. nötiger Änderungsmaßnahmen mit schriftlicher Darlegung. |
Diese Schritte liegen jeder qualitätsfördernden Maßnahme zugrunde und werden als Qualitätskreislauf beschrieben. |
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§ 3 Grundsätzliche Anforderungen |
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Grundelemente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements |
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Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes. |
o Jährliche Reflexion über den jeweiligen Erreichungsgrad. o Unterstützung durch Checklisten, die die Forderungen der Qualitätsmanagement-Richtlinie abfragen. |
Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten, Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten. |
o Beschreibung der Praxisprozesse in systematischer und transparenter Weise. o Festlegung der für die einzelnen Ablaufschritte verantwortlichen Personen. o Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten durch die gemeinsame Entwicklung und/bzw. erläuternde Verbindlichmachung der Arbeitsanweisungen. |
Durchführung von Änderungsmaßnahmen, erneute Erhebung des Ist-Zustan-des, praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit von Qualitätsmanagementmaßnahmen. |
Wird durch die Dokumentation der Teambesprechungen und der jährlichen Reflexion über den jeweiligen Erreichungsgrad mit umgesetzt. |
Die Vertragszahnärzte können bei der Einführung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements auf vorhandene Qualitätsmanagementsysteme zurückgreifen oder ein eigenes Qualitätsmanagementsystem einsetzen. |
z-pms basiert auf den in der vertragsärztlichen Versorgung erfolgreich eingeführten Qualitätsmanagementsystemen: o KPQM (Kassenärztliche Vereinigung Qualitätsmanagement der KV Westfalen-Lippe), o qu.no (Qualitätsmanagement Nordrhein der KV Nordrhein), o qu.bhäv (Qualitätsmanagement Bayerischer Hausärzteverband) und o physio-qm (Physiotherapeuten-Qualitätsmanagement des Zentralverbandes der Krankengymnasten Nordrhein-Westfalen). |
Qualitätsmanagement muss dabei individuell auf die spezifischen und aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Patienten, der Praxisleitung und der Praxismitarbeiter bezogen sein. |
Die Anpassung auf die jeweiligen Bedürfnisse der jeweiligen Praxis wird u. a. dadurch erreicht, dass neben den ausgesuchten z-pms-Beispielprozessen die PraxisinhaberInnen und -mitarbeiterInnen es selber sind, die die jeweils relevanten zu beschreibenden und verbindlich zu machenden Praxisprozesse selber festlegen. |
Es ist sicherzustellen, dass innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren (nach Inkrafttreten dieser Richtlinie) das in der Praxis eingesetzte System alle aufgeführten Grundelemente enthält. |
Durch Schulungsmaßnahmen unterstützt z-pms teilnehmende Praxen bei der Einführung und bei der Umsetzung. |
§ 4 Instrumente |
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Neben der obligatorischen Ausrichtung aller Praxisabläufe an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen, wie insbesondere: Allgemeine Behandlungsrichtlinien IP-Richtlinien FU-Richtlinien ZE-Richtlinien Festzuschuss-Richtlinien KFO-Richtlinien Bundesmantelverträge BMV-Z/EKV.Z Röntgenverordnung Vorgaben zum Datenschutz Vorgaben zu den Hygienemaßnahmen sollen als Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements insbesondere genutzt werden: |
Richtlinien, gesetzliche und vertragliche Rahmenbedingungen sind als mitgeltende Unterlagen Bestandteil des z-pms ZÄKWL. Hygienemanagement ist einer der z-pms Beispielprozesse. |
für den Bereich Arbeitsprozesse/Praxisorganisation |
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Checklisten für organisatorische Arbeitsabläufe |
Die bei den verschiedenen Praxisabläufen jeweils zu verwendenden Checklisten werden als mitgeltende Unterlagen bei den Arbeitsanweisungen festgelegt. |
Praxishandbuch |
Praxishandbuch nach z-pms-Systematik enthält: o Kurzdarstellung der Praxis mit der qualitätspolitischen Erklärung. o Sammlung der Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen. o Verweise auf mitgeltende Unterlagen. |
Fehlermanagement
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Risiko- und Fehlermanagement ist einer der z-pms-Beispielprozesse |
Notfallmanagement
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Notfallmanagement ist einer der z-pms-Beispielprozesse. |
für den Bereich Diagnose- und Behandlungsprozesse |
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Orientierung am Stand der Wissenschaft gemäß § 2 Abs. 1 SGB V
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o Orientierung am Stand der Wissenschaft wird in der qualitätspolitischen Erklärung beschrieben. o Wird bei den entsprechenden Praxisprozessen entsprechend der jeweiligen Notwendigkeit mit berücksichtigt. |
Koordinierung zwischen zahnärztlichen und zahntechnischen Maßnahmen |
Koordinierung zwischen zahnärztlichen und zahntechnischen Maßnahmen ist einer der 4 z-pms-Beispielprozesse. |
Fachliche Fortbildung nach § 95d SGB V |
Orientierung an fachliche Fortbildung durch qualitätspolitische Erklärung dargelegt. |
für den Bereich Mitarbeiterorientierung |
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Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen |
o Teambesprechungen o Jährliche Reflexion o Festlegung und Dokumentation der als notwendig erachteten Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im Schulungsplan |
Teambesprechungen |
Teambesprechung ist einer der z-pms-Beispielprozesse |
für den Bereich Patientenorientierung |
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Patienteninformation, -aufklärung, |
Bestandteil der Kurzdarstellung der Praxis bzw. der qualitätspolitischen Erklärung |
Förderung Patientenmitwirkung, |
Berücksichtigung in der verpflichtenden qualitätspolitischen Erklärung |
Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, Terminvergabe |
Bestandteil der Kurzdarstellung der Praxis |
Beschwerdemanagement |
Beschwerdemanagement ist einer der z-pms-Beispielprozesse |
Kooperation mit Partnern im Gesundheitswesen |
Berücksichtigung in der verpflichtenden qualitätspolitischen Erklärung |